1. Anmeldung

Mit Ihrer Anmeldung (entweder persönlich, schriftlich, via E-Mail, via unserer Homepage oder telefonisch) kommt ein Reisevertrag zustande, der sowohl für Sie als Kunde als auch für Twincruiser als Reiseveranstalter Rechte und Pflichten beinhaltet. Mit Ihrer Anmeldung bestätigen Sie, die AGB (= die Allgemeinen Geschäftsbedingungen) der Twincruiser zu kennen, zu verstehen und diese zu akzeptieren.

2. Leistungen

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ist in unserer Bestätigung aufgeführt. Zusagen und Absprachen, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer schriftlichen Bestätigung von Twincruiser. Die angebotenen Touren werden bei jeder Witterung durchgeführt. Verhindert das Wetter an einzelnen oder mehreren Tagen eine Tour, bleibt der Vorschlag eines Ersatzprogrammes vorbehalten. Sollten Mehrkosten entstehen, so sind diese nicht im Tour-Preis eingeschlossen.

Für die Motorradvermietung, Motorradtransporte (Überlandfracht, Luftfracht und/oder Seefracht), Personenflüge und Dienstleistungsunternehmen tritt Twincruiser als reiner Vermittler (Buchungsagent) auf. Für diese Leistungen gelten ausschliesslich die AGB’s des jeweiligen Leistungsträgers.

3. Teilnehmer und Voraussetzungen

Die Teilnahme an den Touren ist offen für jeden Teilnehmer, der ein Motorrad besitzt oder mietet und mindestens das 21. Jahresalter erreicht hat.

Es obliegt ausschliesslich jedem Teilnehmer festzustellen, ob sein Können, Fähigkeiten (auch aus ärztlicher Sicht) und Erfahrungen zur Bewältigung der vorgegebenen Route ausreichen. Beachten Sie die Informationen über Fahrkönnen und Schwierigkeitsgrad der Strecke, die Fahrstunden und Km pro Tag der Tour.

Weder den Tourguide noch Twincruiser treffen eine Verpflichtung, das Können und die Fähigkeiten der Teilnehmer zu prüfen oder festzustellen.

Der Teilnehmer trägt allein die Verantwortung für sein Motorrad. Das Motorrad muss sich in einwandfreiem technischem Zustand befinden und sämtlichen gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Weder der Tourguide noch Twincruiser sind verpflichtet, die Erfüllung dieser erwähnten Voraussetzungen zu überprüfen und können somit in keiner Art und Weise verantwortlich gemacht werden.

Eine den Anforderungen der Tour entsprechende Motorradausrüstung inklusive Warnweste und eines geeigneten Regenschutzes sind selbstverständlich. Achtung: Auf den Pässen und in den Bergen kann es sehr schnell Wetterumbrüche geben. In Afrika sind Temperaturunterschiede zwischen Tag und Nacht um 20 Grad Celsius nicht selten.

Das Tragen eines zugelassenen Helmes ist obligatorisch. Auf Anfrage vermieten wir auch Motorradbekleidung (Handschuhe, Hosen, Jacken und Helme).

4. Planung und Bestätigung

Nach Eingang der Anmeldung für die entsprechende Reise wird Ihre Teilnahme von Twincruiser eingeplant und nach Erhalt der Anzahlung schriftlich bestätigt.

5. Reisedokumente

Jeder Teilnehmer ist für seine gültige Reisedokumente wie Führerausweis (national bzw. international), Fahrzeugausweis, grüne Karte (wo nötig), Identitätskarte, Reisepass sowie das Einholen eines allfälligen Visums für das Gast- und/oder Transitland selber verantwortlich.

Oft kann die Einholungsfrist für diese Dokumente mehrere Wochen dauern. Daher bitten wir Sie, frühzeitig diese Dokumente zu beschaffen bzw. die Gültigkeit und das Ablaufdatum zu kontrollieren.

Wir holen die Visa auch gerne für Sie ein. Die Bearbeitungskosten und Visa-Gebühren werden Ihnen zusätzlich zum Reisepreis verrechnet.

Entweder in unserer Bestätigung oder auf eine andere Weise werden Sie durch den Veranstalter informiert, welche Impfungen ratsam oder erforderlich sind. Der Teilnehmer ist alleine für Impfungen verantwortlich.

6. Verstösse

gegen die Anweisungen des Tourguides und/oder gegen Verkehrsvorschriften:

Twincruiser haftet in keiner Weise für das Fehlverhalten der Teilnehmer, anderer Tour-Teilnehmer und/oder anderer Verkehrsteilnehmer. Jeder Teilnehmer fährt für sich und im Rahmen der jeweiligen Bestimmungen des Landes, durch das die Tour führt (in Südafrika ist z.B. Links-Verkehr). Nichtwissen von Verkehrsregeln schützt nicht vor Bestrafung. Für Verkehrsunfälle haftet der Unfallverursacher, nicht Twincruiser oder der Tourguide oder deren Mitglieder. Verkehrsverstösse gehen zu Lasten des jeweiligen Fahrzeugführers und entziehen sich der Haftung von Twincruiser. Bei einer gröberen Verletzung der Anweisungen des Tourguides, von Verkehrsvorschriften oder von Behörden, kann Twincruiser vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall erfolgt keinerlei Rückerstattung des einbezahlten Reisepreises.

7. Alkohol

Es gilt grundsätzlich die 0,0-Promille-Grenze. Zum Thema Alkohol auf Motorradfahrten gibt es keine Toleranz.

8. Haftung

Mit Ihrer Buchung anerkennen Sie die Gefahren im Motorradsport, in Motorradtouren und Reisen. Auch gut qualifizierte Tourguides sind nicht fehlerfrei. Jeder Teilnehmer versichert ausdrücklich und unwiderruflich, dass er Twincruiser und seine Tourguides von jeglicher Haftung frei stellt und diese nicht für seine Sicherheit oder Fahrfehler verantwortlich sind, insbesondere bei Sturz, jeder Art von Verletzungen und Krankheit, Tod, Verkehrsunfall oder Schäden an seinem Eigentum, seinem Partner oder Partnerin, seiner Familie, seinen rechtlichen Nachfolgern oder Erben. Twincruiser ist nicht haftbar fürs Wetter und für subjektive Erfolge (Erfolge, die der Teilnehmer als solche bewertet - z.B. wilde Tiere in Parks nicht gesehen, Gruppen-Zusammenstellung, Route usw.). Sämtliche Ansprüche für diese oder ähnliche Fälle sind ausgeschlossen.

Twincruiser haftet auch nicht für Minderleistungen, die auf höhere Gewalt, Fehler von Leistungsträgern, Streiks oder Verschulden des Teilnehmers zurückzuführen sind.

Wartezeiten auf der Tour, verursacht durch Wetterbedingungen, Flugverschiebungen/Änderungen, zolltechnische Angelegenheiten, Pannen oder unbedingt nötigen Reparaturen an den Motorrädern führen auf keinen Fall auf Haftungsansprüche gegenüber Twincruiser oder des Tourguides. Sollte ein Teilnehmer die Tour infolge seines defekten Motorrades nicht fortsetzen können und ist die Beschaffung eines Ersatzmotorrades (im Reise-Preis nicht inbegriffen, ausser gemietete Motorräder) unmöglich oder erfolglos, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises.

9. Preise

Die Preise für die Gruppen-Touren mit festen Daten (gilt nicht für die massgeschneiderten Touren) gelten für eine Mindestteilnehmerzahl von Motorradfahrern (je nach Tour zwischen 6 - 10 Motorradfahrer). Die Preise für Beifahrer sind tiefer, da sie die Kosten des Motorrades nicht enthalten wie z.B. Treibstoff, Maut, Fährekosten des Motorrades, Motorradmiete, Garage usw. Die Preise für Beifahrer werden je nach Anmeldung separat bestätigt.

Preise verstehen sich in CHF (Schweizer Franken) pro Person, im Doppelzimmer (2 Personen pro Doppelzimmer), wenn nicht anders schriftlich bestätigt inkl. Gebühren (z.B. Ortstaxe, Kurtaxe, Touristentaxe, Buchungstaxen), Treibstoff für die mit dem Tourguide gefahrene Route, Premium Unterkunft mit Frühstück, mehrgängiges Abendmenü inklusive selektierte Getränke (keine Cocktails, Drinks an der Bar usw.), exklusive alkoholhaltige Getränke, Garagengebühren bzw. Park-, Bewachungsgebühren des Hotels, Gepäckbeförderung im Begleitfahrzeug (je nach Land und Anzahl Motorräder), die Reise-Organisation, Reiseleitung und Reisebegleitung.

Einzelzimmer-Preise werden separat bestätigt.

Eventuell anfallende Spesen (Bank, Post, usw.) gehen zu Lasten des Teilnehmers.

Sämtliche Preise basieren auf dem heutigen kalkulierten Wechselkurs, Mietgebühren, Treibstoffkosten und sonstige Kosten.

Bei veränderten Kursverhältnissen, Treibstoffpreisen oder sonstige Kosten sind Preisänderungen und Preisanpassungen durch Twincruiser jederzeit möglich. Sollte der bestätigte Preis der Reise um mehr als 10 Prozent steigen, so kann der Teilnehmer ohne Stornogebühren innerhalb von zehn Tagen ab Bekanntmachung vom Vertrag zurücktreten.

Nicht eingeschlossen sind:

sämtliche Leistungen, die nicht ausdrücklich in der Bestätigung als inklusive angegeben sind,
sämtliche Versicherungen,
sämtliche Ausgaben persönlicher Natur.

10. Zahlungsbedingungen

Mit der Anmeldung wird dem Teilnehmer eine Rechnung (Anzahlung) über 40 % des Tour-Preises zugesandt. Der restliche Rechnungsbetrag ist spätestens 6 Wochen bzw. 10 Wochen (für Reisen nach USA, Südafrika und ausserhalb der EU) vor Reisebeginn fällig.

Bei kurzfristiger Anmeldung, d.h. weniger als 42 Tage vor Reisebeginn, ist der gesamte Rechnungsbetrag sofort zu bezahlen.
Bei eintägigen Touren oder Anlässen erfolgt die Zahlung bar bei Tourbeginn.
Es werden nur Teilnehmer auf die Tour mitgenommen, deren Rechnungen voll bezahlt sind.

11. Versicherungen

Die Teilnehmer sind nicht durch Twincruiser versichert. Sämtliche Versicherungen, wie zum Beispiel die Reise-, Unfall-, Krankheits- / Heilungskosten-, Rechtschutz-, Personen-Assistance-, Reisegepäck-, Rückreisekosten-, Annullations-, Motorrad- und Sachschaden-Versicherungen sowie die Deckung des Risikos der Tour im In und Ausland, sind Sache des Teilnehmers.

12. Rücktritts - oder Änderungsbedingungen

seitens Twincruiser:

Wir behalten uns vor, die Reisen und die Streckenführung je nach Grosswetterlage, Witterung und/oder aus Sicherheitsgründen, kurzfristig zu ändern, anzupassen oder zu annullieren.

Für die offerierten Angebote gilt eine Mindestteilnehmerzahl. Mindestens fünf Fahrer/Motorräder, maximal 12 Fahrer/Motorräder. Beteiligen sich zu wenige Teilnehmer an einer Reise, so kann Twincruiser bis zu 30 Tage vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten.

Twincruiser informiert sofort den Kunden (telefonisch, per SMS, per E-Mail oder schriftlich). Twincruiser kann die Tour zu einem entsprechenden Aufpreis an die bereits angemeldeten Teilnehmer offerieren. Wenn diese Teilnehmer mit dem Aufpreis einverstanden sind, wird die Tour durchgeführt. Wenn nicht, werden die bereits einbezahlten Reisekosten der angemeldeten Teilnehmer zu 100 % rückerstattet und die Reise wird annulliert.

Liegen Gründe höherer Gewalt vor (z.B. Krieg, terroristische Aktivitäten, Unruhen, Epidemien, Naturkatastrophen, Unruhen, Streiks) oder Umstände, die zur Gefährdung des Lebens führen könnten, kann Twincruiser kurzfristig die Reise absagen. Die geleistete Zahlung (sofern schon einbezahlt) wird abzüglich der schon beanspruchten Leistungen (z.B. bereits bezahlte Flugtickets, Begleitwagenmietung, Hotelreservierungen usw.) zurückerstattet. Twincruiser kann auch eine Ersatztour anbieten. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

Twincruiser ist nicht haftbar für Mehrkosten (z.B. Hotels, Mahlzeiten, Taxi, Flüge usw.), sollte der Start oder das Ende einer Tour durch Unvorhergesehenes oder höherer Gewalt (z.B. wie oben erwähnt) verschoben werden. Bei einem Ausfall des Tourguides vor oder während der Reise durch Unfall, Krankheit oder Sonstigem kann Twincruiser die Reise absagen oder abbrechen, wenn kein angemessener, personeller Ersatz gestellt werden kann.

13. Rücktrittsbedingungen und Vertragsübertragung

durch den Teilnehmer:

Der Teilnehmer ist berechtigt, jederzeit von der bestätigten Reise zurückzutreten. Die Anzahlung ist trotzdem geschuldet und wird für den entstandenen Aufwand eingesetzt.

Es werden folgende Beträge (in Prozent des bereits einbezahlten Reisepreises) bei einer Annullierung bzw. Rücktritt zurückerstattet:

ab Anmeldung bis 60 Tage bzw. 90 Tage (für Reisen nach USA, Südafrika und ausserhalb der EU) vor Beginn der Reise – 80%
ab 59 Tage bis 28 Tage vor Beginn der Reise – 50%
ab 27 Tage vor Beginn der Reise und bei unangekündigtem Nichterscheinen, „No Show“– 0%

Der Rücktritt hat schriftlich durch eingeschriebenen Brief zu erfolgen. Der Rücktritt gilt als akzeptiert wenn Twincruiser ihn schriftlich per Post, per Fax oder per E-Mail bestätigt hat.

Die hier oben erwähnten Fristen beziehen sich auf den Eingang der Rücktrittsmeldung bei Twincruiser.

Bereits entrichtete Teilnahmepreise werden abzüglich der Annullationskosten zurückerstattet.

Wenn der Teilnehmer nicht zur vereinbarten Reise erscheint, nur Teile der Leistungen der Tour in Anspruch nimmt oder die Reise frühzeitig verlässt (z.B. Panne des eigenen (nicht der gemieteten) Motorrades, Krankheit, usw.) besteht keinen Anspruch auf Rückerstattung.

Sollten Sie nicht in der Lage sein und nur in Ausnahmefälle, Ihre Reise anzutreten, können Sie einen Ersatz-Tourteilnehmer benennen. Es erfolgt eine sogenannte Vertragsübertragung. Der Ersatz-Tourteilnehmer muss schriftlich bestätigen, dass er bereit ist, zu den bestehenden Bedingungen an der Reise teilzunehmen und die Bezahlung übernimmt.

Ersatz-Tourteilnehmer können bis 42 Tage vor Startdatum benannt werden. Sämtliche bereits ausgestellten Unterlagen und Reise-Dokumente im Besitze des angemeldeten Teilnehmers sind unverzüglich Twincruiser zurückzugeben.

Eine Übertragung oder Abtretung des Vertrags auf eine Person ohne die Zustimmung von Twincruiser ist nicht erlaubt.

Bei Umbuchungen, Übertragungen und Änderungen verrechnet Twincruiser eine Bearbeitungsgebühr.

Achtung, bei spezifische Dokumente die auf den Namen des Teilnehmers ausgestellt sind (z.B. bereits ausgestellte Flugtickets, usw.) ist eine Übertragung und Annullierung der Reise nicht möglich!

14. Beanstandungen, Mängel und Reklamationen

Diese sind sofort vor Ort dem Tourguide einer Reise von Twincruiser zu melden. Twincruiser kann und wird später gemeldete Beanstandungen, Mängel und Reklamationen nicht mehr berücksichtigten.

15. Fotos

Die Teilnehmer der Touren erklären sich mit der Veröffentlichung und Speicherung von Bildern und Videos der Tour einverstanden, auch wenn die Teilnehmer darauf zu erkennen sind. Der Teilnehmer erhält dafür keinerlei Entschädigung von Twincruiser.

16. Motorrad-Miete

Die gemieteten Motorräder sind mit einer Haftpflicht- und Kaskoversicherung durch eine Versicherungsgesellschaft des Vermieters versichert. Der Teilnehmer muss im Schadenfall lediglich einen Selbstbehalt (je nach Anbieter, in der Höhe von zurzeit zwischen ca. CHF 1‘000.- bis CHF 6‘000.-) bezahlen.

Das Mindestalter für eine Motorradmiete ist in machen Länder wie zum Beispiel Südafrika oder USA 25 Jahre. Es gelten die Bestimmungen des jeweiligen Vermieters.

17. Fehler

Rechenfehler und Druckfehler auf unseren Unterlagen und Eingabefehler auf der Homepage können von Twincruiser oder dessen Vertreter jederzeit korrigiert werden.

18. Bezeichnungen

Männliche Bezeichnungen gelten für weibliche entsprechend und umgekehrt sowie die Bezeichnungen Tour und Reise gelten entsprechend und umgekehrt.

19. Gerichtsstand

Für alle Streitfälle, gleich welche Nationalität der Kunde besitzt und wo sich auch der Schadenort befindet, sind ausschliesslich Schweizer Gerichte zuständig. Gerichtsstand ist Bern.

20. Veranstalter

Twincruiser - Motorradreisen für Geniesser
Kurt Stauffer | Hohstalenweg 11 | Postfach 41 | CH-3037 Herrenschwanden

 

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